Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

  1. Geltungsbereich
  1. Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Reparaturbedingungen (im Folgenden kurz AGB) gelten für Verträge zwischen Handwerksbetrieb Türencenter Schmitt GmbH und Ihren Kunden.
  2. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des Kunden, der Unternehmer ist, werden nicht anerkannt.
  1. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
  1. Vertragsschluss und Vertragssprache
    • Auf Anfrage des Kunden erstellt die Türencenter Schmitt GmbH, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen oder auf dem Angebot ausdrücklich eine andere Regelung bestimmt wurde, ein unverbindliches befristetes Angebot und sendet dieses dem Kunden zu. Der Kunde hat sodann die Möglichkeit (fern-) mündlich oder schriftlich (auch E-Mail) und fristgerecht das Angebot gegenüber der Türencenter Schmitt GmbH zu bestätigen. Die Bestätigung des Kunden bei der Türencenter Schmitt GmbH ist unverbindlich und führt nicht zum Abschluss eines Vertrages. Erst mit der, auf die Bestätigung des Kunden folgenden verbindlichen Auftragsbestätigung der Türencenter Schmitt GmbH kommt der Vertrag zwischen der Türencenter Schmitt GmbH und dem Kunden zu Stande, spätestens aber mit Lieferung der Ware.
    • Der Besteller ist verpflichtet, die Vertrags- und Bestellunterlagen vor Unterzeichnung auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Nach der Zustimmung und Unterzeichnung werden keine Vorbehalte mehr akzeptiert.
    • Vertragssprache ist deutsch
  2. Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt
    • Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. MWST
    • Zahlungen sind sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig. Seiden es wurde eine abweichende Vereinbarung getroffen.
    • Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Türencenter Schmitt GmbH
  3. Gewährleistung
    • Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Rechte aus einer etwaigen Garantie werden durch diese AGB weder ausgeschlossen noch beschränkt.
  4. Haftung
    • Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

 

  • Allgemeine Reparatur- und Montagebedingungen

 

  1. Geltungsbereich/ Verweis

Es gelten die Regelungen unter III dieser AGB entsprechend, wenn nachfolgend keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Die Bedingungen gelten nicht, wenn Reparaturen im Rahmen von Mängelansprüchen des  Vertragspartners ausgeführt werden.

  1. Kosten
    • Ein vom Kunden gewünschter Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn er von uns schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet wird. Für die zur Abgabe des Kostenvoranschlages erforderlichen Leistungen werden dem Vertragspartner berechnet, soweit die Reparatur nicht durchgeführt wird oder sie bei der Durchführung der Reparatur nicht verwertet werden können.
    • Ergibt sich während der Reparatur, dass die zu erwartenden Kosten der Reparatur die unverbindlich veranschlagten Kosten übersteigen und nicht in einem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zum Zeitwert der zu reparierenden Sache stehen, werden wir den Vertragspartner unverzüglich hierüber informieren. Gleiches gilt für Mängel, die wir erst bei Gelegenheit der Reparatur feststellen und die bislang nicht vom Umfang des Reparaturauftrages umfasst waren.
    • Die Sache wird nach einem von uns nicht zu vertretenden Abbruch einer Reparatur nur auf ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartners gegen Erstattung der hierdurch entstehenden Kosten wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt.

  2. Kündigung

Dem Kunden steht ein jederzeitiges Kündigungsrecht unter voller Schadloshaltung der Türencenter Schmitt GmbH zu. Kündigt der Kunde den Vertrag, so hat er die bis dahin ausgeführten Arbeiten und Kosten, einschließlich der Aufwendungen für bestellte und bereits beschaffte Ersatzteile, sowie den entgangenen Gewinn zu bezahlen, wenn und soweit die Kündigung nicht auf Umständen beruht, die die Türencenter Schmitt GmbH zu vertreten hat. Nach der Kündigung legt die Türencenter Schmitt GmbH Rechnung und erstellt hierfür insbesondere auch eine nachvollziehbare Kostenaufstellung und sendet diese dem Kunden zum Ausgleich mit einer darin benannten Zahlungsfrist zu.

  1. Zahlungen

Zahlungen sind nach Abnahme sofort und ohne Abzug fällig. Türencenter Schmitt GmbH kann bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung verlangen.

  1. Mitwirkungspflichten
    • Der Kunde hat die Pflicht, für angemessene Arbeitsbedingungen und die Sicherheit am Ort der Reparatur bzw. der Montage zu sorgen.
  • Der Kunde ist verpflichtet die erforderliche Energie einschließlich des erforderlichen Anschlusses auf seine Kosten bereitzustellen. Er hat alle Materialien und Betriebsstoffe bereitzustellen und alle sonstigen Handlungen vorzunehmen, die zur Erprobung nötig sind.
  • Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach, so ist Türencenter Schmitt GmbH nach Setzung einer angemessenen Frist, berechtigt, aber nicht verpflichtet, an Stelle und auf Kosten des Kunden die Handlungen vorzunehmen.
  1. Frist für die Ausführung der Reparatur oder Montag
    • Die Angaben von Türencenter Schmitt GmbH über Reparatur- oder Montagefristen beruhen auf Schätzungen und sind unverbindlich, es sei den es wurde etwas anderes vereinbart.
    • In Fällen nicht voraussehbarer und von der Türencenter Schmitt GmbH nicht zu vertretener betrieblicher Behinderungen (z.B. Arbeitseinstellungen, Beschaffungsschwierigkeiten von Ersatzteilen, Lieferungs- oder Leistungsverzug von Zulieferanten) sowie bei behördlichen Eingriffen, höherer Gewalt und Arbeitskämpfen, verlängern sich auch verbindliche Fristen um diese Zeiten zzgl. angemesser Zeiträume für die Wiederaufnahme der Arbeiten
  2. Beschädigung und Wartung
    • Für Schäden die beim Aus- und Einbau von Fenstern, Türen, Rollläden oder sonstigen bestellten Artikeln an nicht sichtbaren Elektro-, Heizungs- bzw. Wasserleitungen entstehen, kann unsererseits keine Haftung übernommen werden. Desweitern kann es zu Abplatzungen an Putz und Fliesen beziehungsweise zu Rissen in Fensterbänken oder Wänden kommen.
    • Silikonfugen sind Wartungsfugen und sollten in der Regel nach ca. ein bis zwei Jahren erneuert werden. Spätestens aber wenn diese offen oder schimmlig sind.
    • Alle Beschläge, Zylinder und Kontakte müssen in regelmäßigen Abständen geölt und gereinigt werden um eine dauerhafte Funktion zu gewährleisten.
  3. Abnahme der Reparatur oder Montage, Übernahme durch den Kunden
    • Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung angezeigt worden ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
    • Kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug, so gilt die Abnahme nach Ablauf von zwölf Werktagen seit Anzeige der Fertigstellung als erfolgt. Hat der Kunde die Anlage ohne Abnahme in Benutzung genommen, gilt die Abnahme nach Ablauf von sechs Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt. Vorbehalte wegen erkennbarer Mängel hat der Kunde in diesen Fällen spätestens bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten geltend zu machen.

 

  1. erweitertes Pfandrecht
    • Türencenter Schmitt GmbH steht wegen ihrer Forderungen aus dem Werkvertrag ein Pfandrecht an dem aufgrund des Vertrages in ihren Besitz gelangten Reparatur- bzw. Montagegegenstand zu.

 

  • Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
  1. Gewährleistung

Der Kunde hat einen Mangel der Reparatur oder Montage Türencenter Schmitt GmbH unverzüglich mitzuteilen. Hat der Kunde ohne Einwilligung von Türencenter Schmitt GmbH Instandsetzungs- oder Montagearbeiten selbst ausgeführt oder von einem Dritten ausführen lassen, so entfällt die Haftung von Türencenter Schmitt GmbH für diese Arbeiten. Das gleiche gilt, wenn auf Wunsch des Kunden der Austausch von erneuerungsbedürftigen Teilen unterbleibt.

 

 

  1. Schlussbestimmungen / Gerichtsstand / Rechtswahl

Sollte eine oder mehrere der Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam     oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit und
Durchführbarkeit  der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

                Für die Durchführung dieses Vertrages gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland ohne die Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (United Nation Convention on Contracts for the International Sale of Goods – CISG) ist   ausgeschlossen.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem oder im Zusammenhang mit     diesem Vertrag ist Kaiserslautern.

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